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Sonntag, 29. Juli 2007
Freiluftzimmer
Wie Ihr ja wisst, sind wir (vor allem ich) glückliche Besitzer eines Terrassengärtchens mit knapp 20m2. Von dem wesentlichen Beitrag, den dieses Freiluftzimmer zu unserer Lebensqualität leistet, war ich ja schon immer überzeugt – war Balkon oder Terrasse doch eines der Kriterien, die ich seinerzeit für unsere neue Wohnung eingebracht habe.
Bis dato nicht bewusst war mir allerdings die Tatsache, wie schwierig es denn ist, so ein kleines Platzerl an der frischen Luft besonders nachträglich zu bekommen.
Während Loggien, also Freiluftzimmer, die an 5 Seiten geschlossen sind, gefördert werden, sind vorspringende Balkone bei Gebäuden, die direkt an die Straße grenzen verboten. Der Grund dafür dürften wohl die vielerorts engen Straßen sein, bei welchen Balkone zum Belichtungsproblem würden.
Schon klar, aber es gibt ja nicht nur die winkelige Innenstadt, in welcher sowieso die Hl. U*** über Recht und Ordnung wacht. Etwas weiter draußen gibt’s auch ein bisserl breitere Straßen und da könnte man doch …?
Soll auch, denn mit der Neubauverordnung 2007 werden jetzt erstmalig auch Balkone und Terrassen gefördert. Vielleicht eine der positiven Auswirkungen des Klimawandels? Angeblich soll die mediterrane Lebensart wetterbedingt auch bei uns schon um sich greifen. Da braucht man ja dann schließlich auch ein Fleckerl, wo man ungestört seine Siesta unterm Oleanderbusch halten kann.
[Quelle: der Standard]


