Internet-Recht: Irrtümer & Disclaimer

Populäre Irrtümer gab es und wird es immer geben. Auch in der so „eindeutigen“ EDV, wo es doch nur 2 Zustände gibt: 0 oder 1. Wer hat den angeblich von Bill Gates stammenden Ausspruch „640 KB should be enough for everyone.“ nicht schon irgendwo gehört?

Ein anderer, auch oft gehörter und daher weit verbreitete Irrtum, welcher viel weitreichender in seinen Auswirkungen ist, lautet: „Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann.“ Oft findest Du dann auch noch den Hinweis zum Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) des Landgerichtes Hamburg als Begründung angeführt. Ein solcher Disclaimer ist für eine Haftungsfreistellung in den meisten Fällen aber wirkungslos! (weiterlesen…)

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