Internet-Recht: Irrtümer & Disclaimer

Populäre Irrtümer gab es und wird es immer geben. Auch in der so „eindeutigen“ EDV, wo es doch nur 2 Zustände gibt: 0 oder 1. Wer hat den angeblich von Bill Gates stammenden Ausspruch „640 KB should be enough for everyone.“ nicht schon irgendwo gehört?

Ein anderer, auch oft gehörter und daher weit verbreitete Irrtum, welcher viel weitreichender in seinen Auswirkungen ist, lautet: „Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann.“ Oft findest Du dann auch noch den Hinweis zum Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) des Landgerichtes Hamburg als Begründung angeführt. Ein solcher Disclaimer ist für eine Haftungsfreistellung in den meisten Fällen aber wirkungslos! (weiterlesen…)

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Foto-Recht Spezial

Wir fotografieren beide gerne – Größtenteils im Urlaub, aber auch zu allen möglichen Anlässen. Wenn ein gutes Motiv vor der Linse ist, wird abgedrückt. Doch welche rechtlichen Aspekte muss man eigentlich beachten?

Jörg Petermann stellt auf seiner Seite ein bisher 12-teiliges Tutorial „Foto-Recht-Spezial” von Rechtsanwalt Arne Trautmann zu Verfügung.

(Weiterlesen…) auf der Seite „Einfach Persönlich …”

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